Auslaufende Verordnungen rechtzeitig wieder vorlegen

Die Wiedervorlage bündelt Verordnungen, bei denen eine Prüfung oder Folgeverordnung ansteht. Nach der Bearbeitung kann festgelegt werden, ob der Vorgang erneut erscheinen soll.

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Fristen hängen nicht von persönlichen Kalendern einzelner Mitarbeitender ab. Das Team sieht zentral, welche Verordnung als Nächstes Aufmerksamkeit benötigt.

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