Prüfe, welche verordneten Leistungen im gültigen Zeitraum erbracht und abrechenbar sind. Die Verbindung zu Klient, Kostenträger und Verordnung bleibt erhalten.
Laufzeit und Leistungsumfang werden vor der Rechnungsstellung berücksichtigt. Das reduziert Rückfragen und Absetzungen durch unklare oder unvollständige Zuordnungen.